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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 13 A 72/95   

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https://dejure.org/1996,6948
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 13 A 72/95 (https://dejure.org/1996,6948)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.12.1996 - 13 A 72/95 (https://dejure.org/1996,6948)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 13 A 72/95 (https://dejure.org/1996,6948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Förderung der Errichtung einer neuen Energiezentrale zur Beheizung eines Krankenhausgebäudes; Anspruch eines Krankenhauses auf Bewilligung einer Förderung für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern; Berücksichtigung von Errichtungskosten als Investitionskosten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 13 A 72/95
    Mit Urteil vom 21. Januar 1993 - 3 C 66.90 - stellte das Bundesverwaltungsgericht die Nichtigkeit des § 4 Nr. 2 a Abgrenzungsverordnung (AbgrV) fest, der die Behandlung von Kosten der Erhaltung oder Wiederherstellung von (Teilen von) Anlagegütern des Krankenhauses als Investitionskosten erlaubte, wenn dadurch in baulichen Einheiten Gebäudeteile, betriebstechnische Anlagen und Einbauten vollständig oder überwiegend ersetzt wurden.

    handeln kann, folgt bereits aus der Tatsache, daß die Förderung der Wiederbeschaffung von Teilen des Anlagegutes "Krankenhausgebäude" im Ergebnis auf die vom Gesetzgeber gerade nicht gewollte vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 - 3 C 66.90 - BVerwGE 91, 363, NJW 1993, 2391, Förderung auch solcher Maßnahmen hinausliefe, die nach steuerlichen Grundsätzen reinen Erhaltungsaufwand darstellen.

  • BVerwG, 22.12.1994 - 3 C 35.93

    Krankenhausfinanzierung - Förderungsfähige Investitionskosten - Prämie für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 13 A 72/95
    vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Dezember 1994 - 3 C 35.93 -, wonach Errichtungskosten alle die planmäßige Verwirklichung des Krankenhausbaues sicherstellenden Kosten sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1993 - 13 A 2834/92

    Förderung von Investitionsvorhaben; Gesonderter Feststellungsbescheid ;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 13 A 72/95
    vgl. hierzu: Urteil des Senats vom 30. August 1993 - 13 A 2834/92 -, wonach das Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht ausschließt, daß für die Förderung von Investitionsvorhaben nach Landesrecht ein gesonderter Feststellungs- und Bewilligungsbescheid notwendig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1996 - 13 A 6049/94

    Krankenhausplan; Strahlentherapeutische Abteilung ; Krankenhaus; Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.1996 - 13 A 72/95
    Hierbei wird sich die Bewilligungsbehörde von der intern bindenden Programmentscheidung des Fachministers regelmäßig leiten lassen (vgl. zur parallelen Problematik bei der Aufnahme in den Krankenhausplan Urteil des Senats vom 25. April 1996 - 13 A 6049/94 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 L 2863/00

    Anlagegut; Aufzug; Betriebsvorrichtung; Bettenaufzug; Bewertung;

    Die Frage, wann ein eigenständiges Anlagegut vorliegt und wann es sich lediglich um Teile eines solchen Anlagegutes handelt, ist nach handels- und steuerrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1. 1993 - 3 C 66.90 -, BVerwGE 91, 363; OVG NW, Urt. v. 5.12.1996 - 13 A 72/95 - Dietz/Bofinger, a. a. O., § 2 AbGrV II 1).

    Demnach gehören zu dem Anlagegut "Gebäude" zum Beispiel Heizung (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 5.12.1996 - 13 A 72/95 -), Elektroinstallation, Beleuchtung, Sanitärinstallation (Dietz/Bofinger, a. a. O., § 2 AbGrV Anm. II 3).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 L 2923/00

    Erneuerung einer Telefonanlage nicht förderungsfähig nach KHG § 9 Abs 1

    Ergänzend ist auf die handels- und steuerrechtlichen Grundsätze über die Abgrenzung von Herstellungsaufwand und Erhaltungsaufwand zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1993, a.a.O., S. 371; OVG NRW, Urt. v. 5.12.1996 - 13 A 72/95 - Dietz/Bofinger, KHG, BPflV und Folgerecht, § 2 AbgrV, Anm. II 1).

    Demnach gehören zu dem Anlagegut "Gebäude" z.B. Heizung (vgl. dazu OVG NRW, Urt. v. 5.12.1996 - 13 A 72/95 -), Elektro- und Sanitärinstallationen oder Beleuchtung (vgl. etwa Dietz/Bofinger, a.a.O., § 2 AbgrV, Anm. II 3).

  • VG Münster, 25.11.2008 - 5 K 1635/07
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 30. August 1993 - 13 A 2834/92 -, juris, und vom 5. Dezember 1996 - 13 A 72/95 -, - nrwe - Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Kommentar, Stand August 2008, § 6 KHG, Anm. III 2.
  • VG Düsseldorf, 09.03.2004 - 3 K 1350/02

    Bewilligung von Fördermitteln für die Erneuerung der Kälteanlage eines

    Der - nach entsprechender Erörterung im Verhandlungstermin am 9. März 2004 - gestellte Bescheidungsantrag berücksichtigt die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 13 A 72/95 -).
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